Grundsätze der Vergütung für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler
Mercer (Austria) GmbH (Mercer)
1. Mercer bietet seinen Kunden neben anderen Beratungstätigkeiten zur betrieblichen Altersversorgung und zur Vergütungsstrategie die Vermittlung von Versicherungen sowie die dazugehörige Beratung an.
2. Mercer erhält für die Tätigkeiten als Versicherungsvermittler gegenüber dem Kunden eine vorab vereinbarte Vergütung – entweder als Honorar vom Kunden, oder als in den Versicherungsprämien enthaltene Courtage oder als Kombination aus Honorar und Courtage (sofern die Beratung einen eigenständigen Teil der Tätigkeit darstellt). Neben diesen Vergütungsarten kann Mercer für Dienstleistungen, die direkt gegenüber Versicherungsunternehmen erbracht werden, eine gesonderte Vergütung von den Versicherungsunternehmen erhalten.
3. Mercer hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Auf Gesellschafterebene hält kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Mercer.
Wien, den 01.12.2018
Mercer (Austria) GmbH