Höhe & Struktur der Vorstandsvergütung
27 November 2024
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87 AktG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den individuellen Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Darüber hinaus ist eine wettbewerbsfähige Vergütung unerlässlich, um die richtigen Kandidatinnen und Kandidaten rekrutieren und halten zu können.
Vor diesem Hintergrund sollte eine Überprüfung der Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vergütungshöhen und -strukturen regelmäßig erfolgen. So erwarten Investoren und Stimmrechtsberater mittlerweile eine Offenlegung der Vergleichsgruppe, die im Rahmen eines Marktvergleichs herangezogen wurde und im Falle von signifikanten Vergütungserhöhungen eine ausführliche Begründung. Wichtig ist eine marktübliche Vergütung aber auch, um als attraktiver Arbeitgeber für künftige Vorstandsmitglieder wahrgenommen zu werden – intern wie extern. Daher sollte auch im Rahmen von Nachfolge- und Besetzungsprozessen der Blick auf die Vergütung gerichtet werden, damit der Aufsichtsrat ein klares Bild seines Handlungsspielraums hat.
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Angemessenheitsgutachten
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Marktvergleiche/Benchmarking
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Finanzmathematische Bewertungen von Long-Term-Incentives (LTI) und betrieblicher Altersversorgung (bAV)
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Berechnung von Abfindungs- und Sign-On-Zahlungen