Vergütungssysteme 

28 November 2024

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften hat gemäß § 87a AktG einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems, insbesondere der variablen Vergütungskomponenten, stellt ein zentrales Werkzeug für den Aufsichtsrat dar, um zielgerichtete Anreize für die Vorstandsmitglieder zu setzen. Neben der Sicherstellung eines strategieunterstützenden und nachhaltigen Designs sind gleichzeitig externe, sich stetig wandelnde Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Diese umfassen neben den regulatorischen Vorgaben auch die Erwartungen von Investoren und Stimmrechtsberatern, die spätestens im Zuge der nächsten Abstimmung über das Vorstandsvergütungssystem ihren Daumen senken, wenn sie „red flags“ in der Ausgestaltung entdecken.

Vor diesem Hintergrund sollte in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems auf seine strategieunterstützende, regulatorisch konforme und kapitalmarktgängige Ausgestaltung erfolgen. Die Mercer | hkp///group Corporate Governance Advisors greifen dabei auf langjährige Beratungspraxis sowie umfassende Marktdaten zurück und stehen jederzeit als unabhängiger Berater zur Verfügung.

Unsere Unterstützung umfasst dabei u. a.:

  • Ausgestaltung der variablen Vergütung (STI, LTI)
  • Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit/ESG in der Vorstandsvergütung
  • Implementierung von Share Ownership Guidelines (SOG)
  • Implementierung von Malus-/Clawback-Regelungen
  • Ausgestaltung von Sign-On Boni
  • Regelungen bei Vertragsbeendigung
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