Änderungen der Anlageverordnung: Neue Chancen für Infrastrukturinvestitionen 

Luftaufnahme einer Stadt von oben mit Asphaltstraßen mit vielen Fahrzeugen und Gebäuden.

06 März 2025

Mit der Achten Änderungsverordnung zur Anlageverordnung (AnlV), die am 7. Februar 2025 in Kraft getreten ist, ergeben sich bedeutende Neuerungen für VAG-regulierte Investoren wie Pensionskassen und Versorgungswerke.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote von 5 % des Sicherungsvermögens. Diese Maßnahme ermöglicht es den institutionellen Investoren, gezielt in Infrastrukturprojekte zu investieren, ohne dass diese Investitionen auf andere Mischungsquoten angerechnet werden müssen. Dadurch wird die Konkurrenz zwischen Infrastrukturinvestitionen und anderen Anlageklassen verringert. Dies schafft einen klaren Anreiz, in dringend benötigte Infrastrukturprojekte zu investieren, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Vorteile bieten.

Zusätzlich wird die Risikokapitalanlagenquote von 35 % auf 40 % erhöht. Diese Erhöhung schafft Entlastung mit Blick auf die aktuelle Quotenauslastung und eröffnet VAG-regulierten Investoren neue Möglichkeiten, in alternative Investments zu investieren. Insbesondere Infrastruktur- und erneuerbare Energieprojekte werden von dieser Regelung profitieren.

Öffnungsklausel

Die Öffnungsklausel für Anlagen, die nicht den Anforderungen der Anlageverordnung entsprechen, wurde ebenfalls angepasst. Künftig können auch Anlagen, die die Streuungsgrenzen gemäß § 4 Absatz 1 bis 4 AnlV überschreiten, unter diese Klausel fallen. Obwohl die Kapazität der Öffnungsklausel (5 % bzw. bis zu 10 % des Sicherungsvermögens mit Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde) unverändert bleibt, ermöglicht die neue Regelung eine weniger restriktive Handhabung der Streuungsgrenzen für einzelne Schuldner und Investments.

Optimierungspotenzial in den Kapitalanlagen 

Angesichts dieser Änderungen ist es sinnvoll, die strategische Anlagestrategie zu überprüfen, beispielsweise im Rahmen einer ad-hoc ALM-Studie (Asset-Liability-Matching). Diese Studie kann helfen, das Optimierungspotenzial des Rendite-/Risikoprofils der Kapitalanlagen zu identifizieren.

Ein ALM-Update ermöglicht eine robuste Portfoliooptimierung, um zu untersuchen, welche Möglichkeiten der neue Spielraum in der Kapitalanlage bieten kann. Durch gezielte Portfolioumstellungen kann eine höhere erwartete Zielrendite bei gleichem Risiko angestrebt oder das Risiko bei unveränderter Ertragserwartung reduziert werden. Eine breitere Streuung der Kapitalanlage und die gezielte Aufnahme von Infrastrukturinvestitionen können das Rendite-/Risikoverhältnis verbessern und Effizienzgewinne generieren.

Die Änderungen sind Teil einer umfassenden Strategie zur Mobilisierung von Kapital für Infrastruktur und erneuerbare Energien in Deutschland und sind besonders erfreulich, da sie nicht nur den Investoren mehr Flexibilität geben und die wirtschaftliche Stabilität fördern, sondern auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Lebensqualität in den betroffenen Regionen beitragen können.

Über den/die Autor:in(nen)
Dennis Lehnhoff

Segmentleiter Versorgungswerke & Pensionskassen, Mercer Deutschland GmbH

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