Kommunikation & Berichterstattung: adressatengerecht und professionell

Unterstützung adressatengerechter Kommunikation und Berichterstattung gegenüber Share- und Stakeholdern sowie der Öffentlichkeit

Seit der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat das Mitspracherecht der Aktionäre in der Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Gemäß § 120a AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Darüber hinaus beschließt die Hauptversammlung jährlich über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts. Es gilt, zahlreiche regulatorisch geforderte Pflichtangaben zu berücksichtigen und transparent darzulegen. Hinzu kommen Berichtspflichten aus anderen Bereichen wie dem Nachhaltigkeitsreporting (CSRD und ESRS). Überschneidungen mit den im Vergütungsbericht teilweise ohnehin zu berücksichtigenden Angaben sind zu identifizieren, um einerseits eine einheitliche Berichterstattung zu gewährleisten, anderseits aber auch Doppelangaben zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund ist eine adressatengerechte Niederschrift des Vergütungssystems und die entsprechende Gestaltung nachfolgender Vergütungsberichte erforderlich, die nicht zuletzt die Erwartungen der Investoren und Stimmrechtsberater vollumfänglich berücksichtigt. Zudem sollten die Interessen und das Feedback relevanter Aktionäre bereits im Vorfeld der Hauptversammlung aufgenommen und adressiert werden.

Die Mercer | hkp///group Corporate Governance Advisors verfügen auch in diesem Kontext über tiefgehende Expertise und greifen auf langjährige, umfassende Projekterfahrungen zurück. Sie stehen in allen Belangen der Kapitalmarktkommunikation und professionellen Begleitung von Hauptversammlungen zur Verfügung.

Unsere Unterstützung umfasst dabei u.a.:

  • Niederschrift des Vergütungssystems nach § 87a AktG
  • Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG
  • Kommunikationsunterlagen zur Hauptversammlung, z. B. Investorenpräsentationen, Redemanuskript, Q&A-Kataloge, Roadshow-Präsentationen
  • Backoffice-Support in der Hauptversammlung
  • Entsprechenserklärung DCGK
  • Erklärung zur Unternehmensführung (EzU)
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Kommunikationsunterlagen an die Berechtigten

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