Individuelle Bedürfnisse und Mitarbeiterpräferenzen
Welche Bedürfnisse haben Ihre Mitarbeitenden bei Corporate Benefits?
Benefit-Präferenzen: Fragen Sie Ihre Mitarbeitenden
Präferenzen unterscheiden sich grundsätzlich von Meinungen. Ein Hauptmerkmal einer Präferenz ist die Selektion bzw. einen Trade-Off. Wenn man Mitarbeiter:innen nach ihrer Meinung fragt, zum Beispiel über die Vorlieben von Corporate Benefits, dann erhält man oft dieselbe Antwort, die lautet: Alles ist wichtig. In der Realität aber müssen sich Mitarbeiter:innen, zum Beispiel bei der Jobwahl, zwischen mehreren Angeboten entscheiden – nehme ich den Job mit dem höchsten Grundgehalt oder den mit den besten Wellbeing-Angeboten? Diesen Trade-Off messen wir mit Präferenzanalysen und zwar mit einer Simplified Conjoint Analyse.
Durch diese Analyse erhalten Unternehmen tiefgehende Einblicke in die Präferenzstruktur ihrer Mitarbeitenden und somit eine validierte Entscheidungsbasis dafür, welche Benefits es aus Sicht der Beschäftigten einführen, weiter anbieten oder optimieren bzw. streichen sollte. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen überzeugende zielgruppenspezifische Benefits-Angebote und eine entsprechende Kommunikation, die die Akzeptanz und Wertschätzung der Benefits erhöhen – ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um die besten Talente
Vom Recruiting bis zur bAV: Individualisierung als Wettbewerbsvorteil
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Wir unterstützen Sie bei der Individualisierung Ihrer Benefits-Programme. Damit Sie sich wiederum auf Ihre individuellen Aufgaben konzentrieren können.
Die Optimierung der Benefits-Strategie kann einen wirkungsvollen Hebel für die Entwicklung einer effektiven Employee Value Proposition (EVP) darstellen und so ein klarer Wettbewerbsvorteil im Rahmen des Recruitings und der Mitarbeiterbindung sein. -
Flexible bAV und Benefits aus rechtlicher Sicht
Digitalisierung ermöglicht die Flexibilisierung von Benefits. Aber gilt das auch für die in Deutschland recht komplexe betriebliche Altersversorgung? Und was müssen HR-Verantwortliche bei der Gestaltung von Ab- und Zuwahloptionen für Benefits aus rechtlicher Sicht beachten?